Neues, Aktuelles, Nützliches

Hier finden Sie Neuigkeiten und noch immer Aktuelles!

30-jähriges Firmen-Jubiläum

Im Oktober 2020 war es wirklich soweit: partner4media kann nun 30 Jahre auf die Gründung der Management und Marketing Systemberatung GmbH zurückblicken. Bedingt durch die Corona-Krise mußten wir auf große Feierlichkeiten verzichten. Darum möchten wir hier unseren Dank aussprechen: unseren Mitarbeitern, Kunden und Wegbegleitern, die uns durch viele dieser Jahre begleitet haben: ein herzliches Dankeschön!

BRD - Elektronische Rechnungen an den Bund per 27.11.2020

Mit 27.11.2020 akzeptiert der Bund in der BRD nur mehr elektronische Rechnungen. Das Generieren und Validieren der XML-Rechnungen wurde von partner4media in den Ablauf der Geschäftsprozesse eingebettet.

BRD - MWSt-Senkung per 1.7.2020

Um die Konsum anzukurbeln wurden in der BRD die Steuersätze vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt.  Entspannt sahen die partner4media Kunden auch dieser Umstellung entgegen.

Ermäßigter Steuersatz für digitale Verlagsprodukte

Der 1.1.2020 brachte endlich den ermäßigten Steuersatz für digitale Verlagsprodukte. Die Kunden von partner4media blickten entspannt auf die automatische Umstellung ihrer Abonnements.

WebShop-Generations-Wechsel

Sommer 2019: partner4media vollzieht bei den betreuten WebShops einen Wechsel von Magento 1 auf Magento 2 durch und schafft damit die Voraussetzung für den Einsatz des 3DS2-Payment Moduls.

 

Green-IT

Green-IT: partner4media bezieht ausschließlich ÖKO-Strom, der zu 100% aus Wasserkraft aus Österreich gewonnen wird. Umwelt- und Qualitätsbewußtsein sind uns wichtig!

 

DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat nach zweijähriger Übergangsfrist EU-weit die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft.

Nun gilt es für alle Unternehmen, die in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeiten, die Anforderungen aus der DSGVO zu erfüllen und entsprechende Maßnahmen zu setzen.

partner4media hat dafür neuen "DSGVO"-Funktionen realisiert.

 

DSGVO - Technische Maßnahmen

Optional bietet partner4media die Möglichkeit, einzelne oder alle Datenbank-Tabellen mit der TDE-Technologie des Datenbankherstellers zu verschlüsseln. Die TDE - Transparent Data Encryption erfüllt die SOX- und PCI- Standards. 

 

Frankfurter Buchmesse 2017

Auf der Frankfurter Buchmesse 2017 - vom 11.-15. Oktober 2017 - war auch partner4media wieder dabei und präsentiert die aktuellen Neuerungen der Version Emerald-Star. 

 

Sicherheit

IT-Sicherheit beginnt im eigenen Haus und beim eigenen Passwort. Jeder kennt unzählige Tipps, wie man ein sicheres Passwort gestaltet. Doch wer weiß, ob es wirklich sicher ist?
Hier finden Sie einen Link, wo Sie Ihr Passwort testen können. Der Test zeigt Ihnen, wie lange ein Computer braucht, um Ihr Passwort herauszufinden. 
Wie sicher ist mein Passwort?
Geben Sie den Hackern keine Chance!

partner4media-SaaS - mit TDE

Um noch mehr Sicherheit zu bieten, offeriert partner4media die Verschlüsselung einzelner Datenbank-Tabellen mit sensiblen Inhalten oder auch der ganzen Datenbank mit der Progress TDE - Transparent Data Encryption - Technologie.

Dabei wird nicht nur die Datenbank verschlüsselt, sondern auch alle Backups und Binär-Dumps der Datenbank. TDE unterstützt mehrere Encryption Ciphers wie AES, DES, DES-3 und RC4. Die Datenverschlüsselung mittels TDE-Technologie ist unter anderem SOX-konform (SOX - Sarbanes-Oxley) und erfüllt die PCI- (Payment Card Industry) Anforderungen.

Frankfurter Buchmesse 2016

Auf der Frankfurter Buchmesse 2016 - vom 19.-23. Oktober 2016 - präsentierte partner4media die neue Version X9 Emerald einem interessierten Publikum. 

partner4media-SaaS - All-In ab Oktober 2016

partner4media bietet ab sofort die bewährte Software-Lösung für Verlage als SaaS-Lösung an. In den monatlichen SaaS-Entgelten ist der Betrieb eines Datenbank-Servers in einem deutschen Rechenzentrum und der volle Support enthalten - also einfach "All-In"!

Bundle-Produkte Änderungen im Umsatzsteuerrecht ab 01.01.2016

Für Bundle-Produkte ist der getrennte Mehrwertsteuer-Ausweis ab 1.1.2016 erforderlich. Davon betroffen sind Abonnements, die im Leistungs-Umfang neben dem Print-Produkt auch elektronische Leistungen enthalten. Für diese müssen auf den Rechnungen die anteiligen Werte für Print und elektronische Leistung gesondert ausgewiesen werden. 

partner4media deckt diese Anforderungen in der aktuellen Version selbstverständlich ab.

25 Jahre partner4media - Oktober 2015

Vor 25 Jahren, im Oktober 1990, wurde das Consulting-Unternehmen "Management & Marketing Systemberatung" gegründet. Schon bald reifte der Entschluss, eine Softwarelösung für Verlage und Medienhäuser für den deutschsprachigen Markt zu entwickeln.  Diese, rein nach den Anforderungen der Medienbranche entwickelten Lösungen, unterstützen heute erfolgreich namhafte Verlage in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Vermarktung ihrer Produkte.

Durch die intensive Zusammenarbeit mit unseren Kunden und unseren innovativen Technologie-Partnern sind wir in der Lage, stets die modernsten Instrumente für die Unterstützung Ihrer Geschäftsprozesse zu bieten. 

Wir sehen unsere Kunden als Partner, die wir bei Ihren Aufgaben und Herausforderungen begleiten - wie schon der Name sagt:
partner4media

MOSS / KEA - Änderungen im USt-Recht ab 1.1.2015

MOSS (Mini-One-Stop-Shop) bzw. KEA (Kleine einzige Anlaufstelle) bietet die Möglichkeit, mit nur einer Registrierung alle Auslands-Mehrwert-Steuern über eine Stelle abzuführen.

partner4media erfüllt alle Anforderungen, die durch diese Änderung im Umsatzsteuerrecht für Unternehmen entstanden sind.

Diese einschneidende Änderung im Umsatzsteuerrecht betrifft eine Vielzahl von Prozessen, von der Auftragsveraltung, Fakturierung und OP-Verwaltung bis zur Rechnungsabgrenzung.

Für alle Unternehmen, die Ihre Endkunden-Produkte, wie oft üblich, zu Brutto-Preisen anbieten, stellen die zum Teil höheren EU-Auslands-Mehrwertsteuersätze auch Einbußen bei den Netto-Einnahmen dar, die sich nur zum Teil durch die niedrigeren Auslands-Sätze ausgleichen.

Mit partner4media werden Rechnungen für elektronische Dienstleistungen an private Empfänger im EU-Ausland automatisch mit dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz erstellt.

 

SEPA-Einführung ab 1.8.2014

Der Einführungstermin für SEPA - die Single European Payment Area - steht nun mit 1.8.2014 fest.
partner4media ist schon lange für die reibungslose Umstellung vorbereitet. 

ERB - Elektronische Rechnung an den Bund ab 01.01.2014

Mit 1.1.2014 wird die elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung in Österreich verpflichtend eingeführt.

partner4media unterstützt die Einbringung elektronischer, strukturierter Rechnungen (e-Rechnungen) an die öffentliche Verwaltung in Österreich.

Rechnungen, die für eine öffentliche Stelle, wie ein Bundesministerium oder ein Bundesgymnasium erstellt werden, werden automatisch als ERB-Rechnung aufbereitet und elektronisch angeliefert.

Voraussetzung ist die Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP).

 

Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum 01.07.2013

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über Änderungen im Umsatzsteuerrecht informieren. Insbesondere sind die Neuerungen bezüglich der Ausstellung von "Rechnungen" und "Gutschriften" für sie von Relevanz.

Am 29.06.2013 wurde das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet. Die hier verkündeten Regelungen treten somit zum 30.06.2013 in Kraft und sind erstmals auf Umsätze anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt ausgeführt werden.

Neue Pflichtangaben bei Gutschriften

Als Gutschrift bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, wenn der

Leistungsempfänger (Kunde) über eine empfangene Lieferung oder Leistung abrechnet und dies vorher zwischen den Parteien entsprechend gegenseitig vereinbart wurde (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG.). Der Kunde übernimmt somit die Aufgabe der Rechnungsstellung, die üblicherweise vom Dienstleister bzw. Lieferanten übernommen wird.

Mit den Gutschriften sind im neuen Sinn keine Korrektur-Gutschriften gemeint.

Das Abrechnungsdokument ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG. zwingend mit der Angabe "Gutschrift" zu kennzeichnen, wie z.B. bei Agentur-Vergütungen bzw. Agentur-Gutschriften und Provisions-Vereinbarungen.

Bei einer unzutreffenden Gutschrift muss der Empfänger zeitnah widersprechen und einen Widerspruch dem Gutschrift-Aussteller schriftlich bekannt geben.

Änderungen bei "kaufmännischen Gutschriften"

Die sogenannten kaufmännischen Gutschriften, die üblicherweise zur Rechnungskorrektur bei Rücklieferungen oder Mängel-Nachlässen ausgestellt werden, dürfen nicht mehr als "Gutschrift" bezeichnet werden, sondern müssen z.B. als "Storno-Beleg" oder "Korrektur-Beleg" betitelt werden.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Dokumente von der Finanz als Rechnungen angesehen werden, mit der Folge, dass der Empfänger die Umsatzsteuer nach § 14c UStG. schulden würde.

In Ihrem Fall betrifft diese Richtlinie alle bisherigen Gutschriften aus Reklamationen, Kündigungen, Stornierungen und Retouren aus den Bereichen Anzeigen-Werbung, Abonnement, Buch- und Medienvertrieb.

Anpassung Ihrer Belege

Aus den bisherigen "Gutschriften" werden überwiegend "Storno-Belege" oder "Korrektur-Belege".

  • Agentur-Vergütung bzw. -Provision ist auch im neuen Sinn eine Gutschrift und wird auch weiterhin so behandelt.

  • Anzeigen-Reklamations-Gutschrift ➪ wird zum Storno- oder Korrektur-Beleg

  • ABO-Stornierung, vorzeitige Kündigungen usw. ➪ werden zu Storno- oder Korrektur-Belegen 

  • Gutschriften auf Grund von Reklamationen und/oder Retouren aus Buch- und Waren-Lieferungen ➪ werden zu Storno- oder Korrektur-Belegen 

Mit dieser Maßnahme verhindern Sie, dass "kaufmännische Gutschriften" als "Rechnungen" angesehen werden können und Sie die darin ausgewiesene Umsatzsteuer bei einer etwaigen Steuerprüfung nachträglich an die Finanz abführen müssten.

KONTAKT
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